Roswitha Manz
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Familiengerichtliche Gutachten

Familiengerichtliche Sachverständigengutachten stellen  Einzelfalluntersuchungen dar, bei denen auf der Basis des zugrundeliegenden aktuellen Forschungsstandes individuelle Empfehlungen für die jeweilige Familie abgegeben werden.

Bei Begutachtungen zum Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht stehen die Bedürfnisse sowie die Ressourcen des Kindes und die individuelle Lebenssituation der Familien im Vordergrund. 

Bei Begutachtungen mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung ergibt sich oftmals die gerichtliche Frage nach der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile. In der psychologischen Untersuchung werden dann Risiken und Möglichkeiten für die Entwicklung des Kindes deutlich, wie auch Ressourcen und mögliche Schwierigkeiten auf Seiten der Eltern.

Vorgehensweisen

In der Regel führe ich,

1. Gespräche mit beiden Elternteilen - in der Regel getrennt- zur Erfassung der Vorgeschichte, Biografie, den Konflikten, sowie Beziehung und Bindung zum Kind. Eventuell sind auch testpsychologische Untersuchungen hilfreich.

2. Gespräche mit dem Kind ( dem Alter des Kindes entsprechend), Verhaltensbeobachtungen und testpsychologische Untersuchungen. Diese dienen der Erfassung der Perspektive des Kindes und des kindlichen Willens.

Entsprechend der Fragestellung und unter Rücksprache mit dem Gericht können  folgende Möglichkeiten genutzt werden:

- Hausbesuche in Anwesenheit des Kindes zur Erfassung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfeldes  und des Verhaltens des Kindes.

- Gespräche mit weiteren Personen, die in der Familie eine bedeutsame Rolle spielen, wie etwa Großeltern oder neue Lebenspartner

- Gespräche mit beteiligten Fachkräften, wie Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter etc.

- Interaktionsbeobachtungen ( strukturiert oder unstrukturiert) von Spielkontakten des Kindes mit Elternteilen oder Bezugspersonen.

Beauftragung und Honorar

Die Beauftragung als Sachverständige erfolgt durch das Gericht. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist sinnvoll, um aufgrund des Sachverhalts und meiner Bearbeitungskapazitäten den zeitlichen Rahmen zu klären. Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien des JVEG.